Papst telefoniert ins Weltall

Papst Benedikt XVI. hat am 21. Mai  zum ersten Mal mit Astronauten Kontakt aufgenommen. Um genau 13 Uhr 11 mitteleuropäischer Zeit war die Live-Schaltung zwischen Vatikan und der internationalen Raumstation ISS hergestellt:

„Liebe Astronauten, ich bin sehr froh darüber, die Möglichkeit zu haben, mit euch während eurer Mission zu sprechen. Die Menschheit geht in der Wissenschaft und Technik durch eine Zeit der extrem schnellen Entwicklung. In einer Weise seid ihr unsere Vorreiter, unsere Avantgarde der menschlichen Entdeckungsreise in Richtung neuer Räume und neuer Möglichkeiten für unsere Zukunft, indem ihr euch in eurem täglichen Dasein über Grenzen hinwegsetzt.“

Der Papst sprach über den Beitrag, den die Wissenschaft für das friedliche Zusammenleben der Menschen auf der Erde leisten könne, und äußerte sich besonders zur Verantwortung für die Umwelt und das Überleben der künftigen Generationen. Und er brachte die Frage nach den Ursprüngen von Universum und Menschheit und nach einem Schöpfergott ins Gespräch. (rv/kna)

Published in: on 13. Juni 2011 at 11:45  Kommentar verfassen  

Piusbrüder erkennen „neue Messe“ als gültigen Gottesdienst an

Die traditionalistische Piusbruderschaft anerkennt die „neue Messe“ als gültigen Gottesdienst. Das schreibt die Bruderschaft in einer Mitteilung an diesem Donnerstag. Zugleich bringen die Piusbrüder aber, so wörtlich, „begründete Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der neuen Messe zum Ausdruck. Die schismatisch orientierte Gemeinschaft betont, durch die Reform sei der Ritus so sehr geändert worden, dass man dies „als Protestantisierung bezeichnen kann“. Die „alte Messe“ stelle das Sühneopfer Jesu am Kreuz für die Sünden der Welt dar, die „neue“ sei eine Mahlfeier im Andenken an Jesus. Benedikt XVI. hatte 2007 den 1970 weltweit abgelösten Ritus als „außerordentliche Form“ des katholischen Gottesdienstes wieder zugelassen. Der Papst sucht seit mehreren Jahren den Dialog mit der Piusbruderschaft, die zentrale Kirchenreformen des 20. Jahrhunderts ablehnt. Vor zwei Jahren hob er die Exkommunikation von vier Bischöfen der Piusbruderschaft auf. Seither fanden im Vatikan mehrere Gespräche zur Klärung strittiger Lehrfragen statt. Die 1969 vom französischen Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft ist vom Vatikan nicht anerkannt. – Unser Foto zeigt den deutschen Kardinal Walter Brandmüller, der am vergangenen Sonntag eine Messe in der außerordentlichen (also älteren) Form des römischen Ritus gefeiert hat… und zwar erstmals an einem Hauptaltar im Petersdom. (pm/kna)

Published in: on 13. Juni 2011 at 11:27  Kommentar verfassen  

Botschaft für den Weltfriedenstag 2012 veröffentlicht

Die Jugend muss lernen, Gerechtigkeit und Frieden zu schaffen. Das ist das Thema der Friedensbotschaft 2012, wie der Vatikan mitteilte. Damit steht auch der kirchliche Weltfriedenstag am 1. Januar nächsten Jahres unter dem Thema Jugend. Die eigentliche Papstbotschaft zum 45. Weltfriedenstag wird voraussichtlich Mitte Dezember veröffentlicht. In gewisser Weise reagiert der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden mit dem Motto auf den Arabischen Frühling, der – vor allem in Ägypten – auch eine Jugendbewegung ist. Der Rat meint, dass es gerade in der gegenwärtigen Zeit wichtig sei, auf die Jugend zu hören, so die Vatikan-Note. Die Kirche nehme die Jugend und ihre Anliegen „als Zeichen eines immerwährenden und vielversprechenden Frühlings“ ernst. Sie zeige den jungen Leuten, dass Jesus „ein Modell der Liebe ist, das alles neu erscheinen lässt“. (rv)

Published in: on 13. Juni 2011 at 11:23  Kommentar verfassen  

Generalaudienz vom 18. Mai

In seiner Serie von Katechesen zum Gebet ging Papst Benedikt XVI. an diesem Mittwoch an den Anfang der christlichen Religion zurück, zu Abraham. Er habe im Gespräch mit Gott Fürbitte für Sodom und Gomorra vor dem drohenden Strafgericht einlegt. „Der Herr will den Menschen retten durch die innere Befreiung vom Bösen“, so der Papst bei der Generalaudienz, „durch eine Umwandlung von innen her.“ (rv)

Published in: on 13. Juni 2011 at 11:16  Kommentar verfassen  

Papst besorgt über Lage in Libyen und Syrien

Mit großer Sorge verfolgt Benedikt XVI. die Nachrichten über Luftschläge der Nato in Libyen. Das sagte er an diesem Sonntag in Rom beim Gebet des österlichen „Regina Coeli“ vom Fenster seines Arbeitszimmers aus. Der Konflikt in Libyen führe „vor allem in der Zivilbevölkerung zu großem Leid“, so der Papst, der die Rückkehr „zum Weg der Verhandlungen“ forderte. Ein zweiter Appell des Papstes an diesem Sonntag galt Syrien, wo die Panzer des Regimes von Bashar al-Assad gegen Straßendemonstrationen vorgehen. Er bete, dass es „kein weiteres Blutvergießen mehr geben möge“ und sprach von „legitimen Rufen nach einer Zukunft in Frieden und Stabilität“.

Published in: on 16. Mai 2011 at 10:56  Kommentar verfassen  

Sommerprogramm des Papstes

Der päpstliche Zeremonienmeister hat das Sommerprogramm Papst Benedikts vorgestellt. Guido Marini bestätigte dabei die Reisen nach Kroatien (4. und 5. Juni) sowie den Besuch nach San Marino am 19. Juni, die Teilnahme des Papstes am Weltjugendtag in Madrid vom 18. bis 21. August sowie die Reisen nach Ancona (11. September) und die Deutschland-Visite vom 22. bis 25. September. Der nächste Termin ist am 26. Mai: Benedikt XVI. wird in der Basilika Santa Maria Maggiore zusammen mit italienischen Bischöfe zu Ehren des 150. jährigen Jubiläums der Einheit Italiens einen Gottesdienst feiern. Am 15. August wird der Papst in Castel Gandolfo die Messe zu Mariä Himmelfahrt zelebrieren. (rv)

Leitlinien zu „Summorum Pontificum“

Der Vatikan veröffentlicht Regeln zum Umgang mit der „alten Messe“
Der Vatikan hat an diesem Freitag die Regelungen und Leitlinien zur Feier der Messe nach der alten Form des Ritus präzisiert. 2007 hatte Papst Benedikt XVI. im apostolischen Schreiben Summorum Pontificum die Regeln festgelegt, unter denen der Gebrauch der alten Form des Ritus erlaubt sein soll. In der jetzt vom Vatikan veröffentlichten Instruktion erläutert die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei den Umgang mit der „Alten Messe“ und klärt einige im Motu Proprio des Papstes offen gebliebene Punkte.

Der Wortlaut:

PÄPSTLICHE KOMMISSION ECCLESIA DEI

INSTRUKTION
über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen
Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum
von PAPST BENEDIKT XVI.

I.
Einleitung

1. Das am 7. Juli 2007 als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI., das am 14. September 2007 in Kraft getreten ist, hat der ganzen Kirche den Reichtum der römischen Liturgie besser zugänglich gemacht.

2. Mit diesem Motu proprio hat Papst Benedikt XVI. ein universalkirchliches Gesetz erlassen, um den Gebrauch der römischen Liturgie, wie sie 1962 in Geltung war, neu zu regeln.

3. Der Heilige Vater ruft darin zuerst die Sorge der Päpste um die Pflege der heiligen Liturgie und um die Anerkennung der liturgischen Bücher in Erinnerung und bekräftigt dann ein Prinzip der Tradition, das seit unvordenklicher Zeit anerkannt und auch in Zukunft zu bewahren ist: „Jede Teilkirche muss mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi)“.1

4. Der Heilige Vater erinnert zudem an jene Päpste, die sich in herausragender Weise für dieses Anliegen eingesetzt haben, besonders an den heiligen Gregor den Großen und den heiligen Pius V. Der Papst unterstreicht auch, dass in der Geschichte der liturgischen Bücher das Missale Romanum, das im Lauf der Zeit bis zum seligen Papst Johannes XXIII. verschiedene Erneuerungen erfahren hat, einen besonderen Platz einnimmt. Im Gefolge der liturgischen Reform nach dem II. Vatikanischen Konzil hat Papst Paul VI. im Jahr 1970 ein neues Messbuch für die Kirche des lateinischen Ritus approbiert, das dann in verschiedene Sprachen übersetzt worden ist. Papst Johannes Paul II. hat im Jahr 2000 dessen dritte Ausgabe promulgiert.

5. Verschiedene Gläubige, die im Geist der liturgischen Formen vor dem II. Vatikanischen Konzil geprägt worden sind, haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren. Daher hat Papst Johannes Paul II. mit dem von der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst 1984 erlassenen Spezialindult Quattuor abhinc annos die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des vom seligen Papst Johannes XXIII. promulgierten römischen Messbuchs unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen. Darüber hinaus ersuchte Papst Johannes Paul II. mit dem Motu proprio Ecclesia Dei von 1988 die Bischöfe, diese Erlaubnis allen Gläubigen, die darum bitten, großzügig zu gewähren. In diese Linie stellt sich Papst Benedikt XVI. mit dem Motu proprio Summorum Pontificum, das einige wesentliche Kriterien für den Usus antiquior des römischen Ritus angibt, die hier in Erinnerung gerufen werden sollen.

6. Die Texte des römischen Messbuchs von Papst Paul VI. und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst Johannes XXIII. erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die „ordentliche“ (forma ordinaria) beziehungsweise „außerordentliche“ Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muss die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden.

7. Das Motu proprio Summorum Pontificum wird von einem Brief begleitet, den der Heilige Vater am selben Tag (7. Juli 2007) an die Bischöfe gerichtet hat. Darin gibt er zusätzliche Erklärungen über die Angemessenheit und die Notwendigkeit des Motu proprio; es ging darum, eine Lücke zu schließen und den Gebrauch der römischen Liturgie, die 1962 in Geltung war, neu zu regeln. Dies wurde vor allem deswegen erforderlich, weil es zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Messbuchs nicht als nötig erachtet worden war, den Gebrauch der 1962 geltenden Liturgie durch entsprechende Richtlinien zu regeln. Da die Zahl der Gläubigen zunimmt, die darum bitten, die außerordentliche Form gebrauchen zu können, ist es notwendig geworden, darüber einige Normen zu erlassen.

Unter anderem hält Papst Benedikt XVI. fest: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein“.2

8. Das Motu proprio Summorum Pontificum stellt einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung (munus) dar, die heilige Liturgie der Kirche zu regeln und zu ordnen,3 und zeigt seine pastorale Sorge als Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche.4 Sein Schreiben hat folgende Ziele:

a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz ist, den es zu bewahren gilt;

b) den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten. Dabei ist vorausgesetzt, dass der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muss;

c) die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern.

II.
Aufgaben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei

9. Der Heilige Vater hat der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei für den Bereich ihrer Zuständigkeit ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen, insbesondere für die Aufsicht über die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu proprio Summorum Pontificum (vgl. Art. 12).

10. § 1. Über die besonderen Befugnisse hinaus, die ihr von Papst Johannes Paul II. verliehen und die von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden sind (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 11-12), übt die Päpstliche Kommission diese Hirtengewalt auch dadurch aus, dass sie als hierarchischer Oberer die ihr rechtmäßig vorgelegten Rekurse gegen einzelne Verwaltungsakte von Ordinarien entscheidet, die dem Motu proprio zu widersprechen scheinen.

§ 2. Die Dekrete, mit denen die Päpstliche Kommission diese Rekurse entscheidet, können ad normam iuris beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur angefochten werden.

11. Es kommt der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zu, nach vorheriger Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die forma extraordinaria des römischen Ritus zu sorgen.

III.
Besondere Normen

12. Diese Päpstliche Kommission erlässt nach Abschluss der Erkundigungen bei den Bischöfen der Welt kraft der Autorität, die ihr verliehen worden ist, und der Befugnisse, die sie besitzt, gemäß can. 34 des Codex des kanonischen Rechtes die vorliegende Instruktion, um die rechte Interpretation und Anwendung des Motu proprio Summorum Pontificum zu gewährleisten.

Die Zuständigkeit der Diözesanbischöfe

13. Nach dem Codex des kanonischen Rechtes müssen die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen, damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht.5 Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt.6 Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.

14. Nach Maßgabe des Motu proprio Summorum Pontificum ist es Aufgabe des Diözesanbischofs, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung der forma extraordinaria des römischen Ritus zu gewährleisten.

Der coetus fidelium (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 1)

15. Ein coetus fidelium („Gruppe von Gläubigen“) kann dann als stabiliter existens („dauerhaft bestehend“) im Sinn von Art. 5 § 1 des Motu proprio Summorum Pontificum betrachtet werden, wenn er aus einigen Angehörigen einer bestimmter Pfarrei besteht, die sich aufgrund der Verehrung für die Liturgie im Usus antiquior zusammengefunden haben, auch nach der Veröffentlichung des Motu proprio, und die darum bitten, dass die außerordentliche Form in der Pfarrkirche oder in einem Oratorium oder einer Kapelle gefeiert werde. Ein solcher coetus kann auch aus Personen bestehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder Diözesen stammen und die zu diesem Zweck in einer bestimmten Pfarrkirche, einem Oratorium oder einer Kapelle zusammenkommen.

16. Für den Fall, dass ein Priester mit einigen Personen gelegentlich in eine Pfarrkirche oder in ein Oratorium kommt, um in der forma extraordinaria nach Art. 2 und 4 des Motu proprio Summorum Pontificum zu zelebrieren, soll der Pfarrer, der Kirchenrektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester diese Feier zulassen, wobei freilich die Erfordernisse der regulär festgelegten Gottesdienstordnung in der jeweiligen Kirche zu beachten sind.

17. § 1. Für Entscheidungen in Einzelfällen soll sich der Pfarrer, der Rektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester von seiner Klugheit sowie von seelsorgerischem Eifer und vom Geist großzügiger Gastfreundschaft leiten lassen.

§ 2. Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, soll man sich an den Ortsordinarius wenden, um eine Kirche zu finden, in der diese Gläubigen sich versammeln und solche Gottesdienste mitfeiern können. Auf diese Weise soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere Feier der heiligen Messe gewährleistet werden.

18. Auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten soll den Pilgergruppen, die darum bitten, die Feier in der forma extraordinaria ermöglicht werden, wenn ein geeigneter Priester zur Verfügung steht (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 3).

19. Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.

Der sacerdos idoneus (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 4)

20. Im Bezug auf die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen dafür, dass ein Priester für „geeignet“ gehalten werden kann, um in der forma extraordinaria zu zelebrieren, ist Folgendes zu beachten:

a) Jeder Priester, der nach Kirchenrecht nicht daran gehindert ist, muss als geeignet betrachtet werden, die heilige Messe in der forma extraordinaria zu feiern.7

b) Bezüglich des Gebrauchs der lateinischen Sprache ist eine grundlegende Kenntnis erforderlich, die es erlaubt, die Worte richtig auszusprechen und deren Bedeutung zu verstehen.

c) Bezüglich der Vertrautheit mit dem Ablauf des Ritus sind jene Priester als geeignet zu vermuten, die von sich aus in der forma extraordinaria zelebrieren wollen und diese bereits früher verwendet haben.

21. Die Ordinarien werden ersucht, dem Klerus die Möglichkeit zu bieten, eine angemessene Hinführung zu den Feiern der forma extraordinaria zu erhalten. Dies gilt auch für die Seminare, die für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen müssen8 und, wenn die pastoralen Erfordernisse dies nahelegen, die Möglichkeit bieten sollen, die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen.

22. In Bistümern, wo es keine geeigneten Priester gibt, können die Diözesanbischöfe die Mitarbeit von Priestern der Institute erbitten, die von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichtet worden sind, sei es für die Feier von Gottesdiensten, sei es für das eventuelle Erlernen derselben.

23. Das Motu proprio gewährt jedem Welt- und Ordenspriester die Erlaubnis, die Messe sine populo (oder mit Beteiligung nur eines Messdieners) in der forma extraordinaria des römischen Ritus zu feiern (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 2). Daher brauchen die Priester für solche Feiern gemäß dem Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei besondere Erlaubnis ihrer Ordinarien oder Oberen.

Die liturgische und kirchliche Disziplin

24. Die liturgischen Bücher der forma extraordinaria sind nach ihren eigenen Vorschriften zu gebrauchen. Alle, die nach der forma extraordinaria des römischen Ritus zelebrieren wollen, müssen die entsprechenden Rubriken kennen und sind dazu verpflichtet, diese bei den gottesdienstlichen Feiern genau zu beachten.

25. In das Missale von 1962 können und müssen neue Heilige und einige neue Präfationen eingefügt werden.9 Dazu werden eigene Regelungen erlassen werden.

26. Wie in Art. 6 des Motu proprio Summorum Pontificum vorgesehen, können die Lesungen der heiligen Messe nach dem Missale von 1962 entweder nur auf Latein oder auf Latein und in einer volkssprachlichen Übersetzung oder, in gelesenen Messen, nur in der Volkssprache vorgetragen werden.

27. Im Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.

28. Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.

Firmung und heilige Weihen

29. Das Motu proprio Summorum Pontificum (vgl. Art. 9 § 2) hat die Erlaubnis bekräftigt, für den Ritus der Firmung die alte Formel zu verwenden. Daher ist es nicht erforderlich, in der forma extraordinaria die erneuerte Formel aus dem Ordo Confirmationis von Paul VI. zu gebrauchen.

30. Im Bezug auf Tonsur, niedere Weihen und Subdiakonat hat das Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei Veränderung der Vorschriften des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 eingeführt. Folglich gilt in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen: Derjenige, der ewige Gelübde abgelegt hat oder einer klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens endgültig eingegliedert ist, wird durch den Empfang der Diakonenweihe als Kleriker diesem Institut beziehungsweise dieser Gesellschaft inkardiniert, nach Vorschrift von can. 266 § 2 des Codex des kanonischen Rechtes.

31. Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.

Breviarium Romanum

32. Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio Summorum Pontificum die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muss vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.

Die drei österlichen Tage

33. Der coetus fidelium, welcher der früheren liturgischen Tradition folgt, kann auch die drei österlichen Tage in der forma extraordinaria feiern, sofern ein geeigneter Priester vorhanden ist. Wenn keine Kirche oder Kapelle ausschließlich für diese Gottesdienste zur Verfügung steht, sollen der Pfarrer oder der Ordinarius in Abstimmung mit dem geeigneten Priester günstige Lösungen suchen, ohne eine eventuelle Wiederholung der Gottesdienste des österlichen Triduum auszuschließen.

Die Riten der Ordensgemeinschaften

34. Der Gebrauch der eigenen liturgischen Bücher der Ordensgemeinschaften, die 1962 in Geltung waren, ist gestattet.

Pontificale Romanum und Rituale Romanum

35. Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.

Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei am 8. April 2011 gewährten Audienz die vorliegende Instruktion gutgeheißen und deren Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, am 30. April 2011, Gedenktag des hl. Pius V.

William Kardinal Levada
Präsident

Prälat Guido Pozzo
Sekretär

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1 Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Motu proprio Summorum Pontificum, I: AAS 99 (2007) 777; vgl. Grundordnung des Römischen Messbuchs, 3. Auflage 2002, Nr. 397.

2 Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform (7. Juli 2007): AAS 99 (2007) 798.

3 Vgl. CIC, can. 838 §§ 1 und 2.

4 Vgl. CIC, can. 331.

5 Vgl. CIC, cann. 223 § 2; 838 § 1 und § 4.

6 Vgl. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 799.

7 Vgl. CIC, can. 900 § 2.

8 Vgl. CIC, can. 249; II. Vatikanisches Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium, 36; Erklärung Optatam totius, 13.

9 Vgl. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 797.

Published in: on 13. Mai 2011 at 21:54  Kommentar verfassen  

Papstreise nach Aquileia und Venedig

Papst auf dem Canale Grande in Venedig

Auf seiner 22. Reise besucht Papst Benedikt XVI. den Norden Italiens, Wiege des Christentums für einen großen Kulturbereich in Österreich, Süddeutschland und Slowenien.

Erste Station: Aquileia, ehemals ein Zentrum der Christenheit, heute nur mehr ein kleine Stadt.
Aquileia ist Grenzland: ein Dorf in der nordöstlichen Ecke Italiens, 20 km von Slowenien entfernt. Keine 4.000 Einwohner – unglaublich, dass hier in der Antike 20.000 Menschen wohnten, dass Aquileia eine der größten Städte im Römischen Reich war und das größte Bistum der jungen Kirche überhaupt, Sitz eines Patriarchen. Vor der Basilika schrauben Arbeiter Gerüste zusammen: letzte Vorbereitungen für den Besuch des Papstes. (rv)

Zweite Station: Venedig, die Lagune und Stadt vieler Päpste.
Die Stadt in der Lagune platzt in diesen Tagen nur so von Touristen aus aller Welt; trotzdem, den Santo Padre wollen die Venezianer, die selbst im 20. Jahrhundert drei Päpste gestellt haben, gebührend empfangen. „Es wird den Menschen des Nordest vor allem gut tun, mal wieder im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen“, sagt der Politologe Paolo Feltrin in einer Zeitschrift voraus. „Das verbindende Gefühl in unseren Breiten ist nämlich das, am Rand zu stehen, weit von der Hauptstadt, nah an den Grenzen. Sowohl geographisch wie politisch.“ „Gut, dass noch einmal ein Papst kommt, bevor unsere Stadt untergeht“, scherzt ein Venezianer gesprächsweise. (rv)

Aquileia und Venedig: Der Abschluss der Pastoralreise von Papst Benedikt XVI.
Zum Abschluss seiner Pastoralreise nach Aquileia und Venedig hat der Papst am Sonntagabend im Markusdom Priester und Laien getroffen. Nach Grußworten des Patriarchen von Venedig, Kardinal Angelo Scola, und einer kurzen Zusammenfassung der Reise hat der Papst nach einer Ansprache die neu restaurierte Kapelle der SS. Trinità und im Anschluss daran die Bibliothek des Priesterseminars Marcianum der Erzdiözese Venedig geweiht. Nach einer Rede vor Priesterseminaristen ist der Papst mit einem Motorboot zum Flughafen „Marco Polo“ von Venedig gebracht worden. Von dort ist der Papst am Abend nach Rom zurück gekehrt. (rv)

Papst in Mestre: „Macht Christus zum Zentrum eures Lebens!“
Höhepunkt der Papstreise nach Norditalien war eine Messe mit Gläubigen am Sonntagmorgen in Mestre auf dem venezianischen Festland. Nachdem Benedikt XVI. am Samstag in Aquileia an die historischen Wurzeln des Christentums in der Region erinnert hatte und am Vorabend im Markusdom in Venedig vor den Reliquien des heiligen Markus gebetet hatte, machte er sich am Sonntagmorgen Richtung Mestre auf. Als das päpstliche Boot die glitzernde Lagune gegen 10.00 Uhr überquerte, war der grüne Rasen des San Giuliano-Parks voller als bei einem Rockkonzert. Rund 300.000 Menschen reisten nach Angaben der Organisatoren an, um gemeinsam mit dem Papst den Gottesdienst zu feiern. (rv)

Papst in Venedig: Stadt der Päpste, Brücke der Kulturen
Der Papst gibt sich mobil – nicht zuletzt zeichnet sich die päpstliche Visite in Aquileia und Venedig durch die Vielzahl der Verkehrsmittel aus, die Benedikt XVI. benutzt: Erst Flugzeug und Helikopter, dann Auto und Papamobil und bei seiner Anreise nach Venedig am Samstagabend schließlich – zwar nicht die Gondel, aber zumindest das Motorboot. Mit ein wenig Verspätung traf der Papst in der „Serenissima“ ein: Fast 20.00 Uhr war es, als das holzgetäfelte und hochpolierte päpstliche Motorboot, flankiert vom Gefolge aus Geistlichen und Sicherheitskräften zu Wasser, am Markusplatz anlegte. (rv)

Papst in Aquileia: „Historisches Zentrum einer mutigen Kirche – auch heute Vorbild“
Erste Station des zweitägigen Pastoralbesuches von Benedikt XVI. war am Samstagnachmittag die nordostitalienische Provinzstadt Aquileia. Heute leben dort nicht einmal 4.000 Einwohner, im Mittelalter war Aquileia dagegen Zentrum einer der größten Diözesen Europas. Um kurz nach 16.00 Uhr landete der Papst am Flughafen Triest-Ronchi dei Legionari. (rv)

Published in: on 13. Mai 2011 at 21:26  Kommentar verfassen  

Australischer Bischof des Amtes enthoben

Papst Benedikt XVI. hat Bischof William M. Morris die pastorale Leitung des Bistums Toowoomba entzogen. Das teilte der Pressesaal an diesem Montag mit. Bischof Morris hatte sich 2006 in einem Hirtenbrief für die Priesterweihe für verheiratete Männer und für Frauen ausgesprochen. Am Sonntag hatte er allerdings erklärt, er sei missverstanden worden. Er wolle nicht „die Gemeinschaft mit der Kirche“ brechen, so Morris. Über die Entscheidung des Papstes gab der Vatikan nichts Weiteres bekannt. (rv)

Published in: on 13. Mai 2011 at 20:53  Kommentar verfassen  

Botschaft an Weltraumcrew verschoben

Für ein nächstes Mal: Die Papst-Botschaft an die Crew des Shuttles Endeavour wurde abgesagt. Grund ist die Verschiebung des Raketenstarts. Die Botschaft Benedikts werde bei dem nächsten möglichen Start überreicht, so eine Vatikannote. Ursprünglich war der Abflug für vergangenen Freitag geplant. Aus technischen Gründen musste aber der Start abgebrochen werden. Mit an Bord wäre auch eine Silbermedaille des Papstes, den der italienische Astronaut Roberto Vittori mitträgt. (rv)

Published in: on 1. Mai 2011 at 14:05  Kommentar verfassen